Rechtsanwaltskanzlei Ingrid C. Schneck

Erbrecht und Familienrecht

Kanzlei 

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Ingrid C. Schneck ist seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen.

Zeitweilig war Ingrid C. Schneck im Rahmen ihrer Rechtsanwaltstätigkeit als Syndikusanwältin in einem ausländischen Unternehmen auf dem Gebiet der Unterhaltungselektronik insbesondere im Gesellschafts-, Arbeits- und Vertragsrecht beschäftigt. Ingrid C. Schneck ist Lehrbeauftragte der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und doziert Europäisches Wirtschaftsrecht im Studiengang "Master of European Studies" an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Ingrid C. Schneck ist mit Wohnungsverwaltungen beauftragt.

Rechtswissenschaften hat Ingrid C. Schneck an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf studiert. Während dieses Studiums hat sie an den Lehrstühlen für Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Noack) und Strafrecht (Prof. Dr. Frister) gearbeitet sowie für ein Auslandssemester an der Universität Wien Europa- und Völkerrecht in englisch- und französischsprachigen Veranstaltungen vertieft. Für das Rechtsreferendariat war Ingrid C. Schneck dem Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf zugewiesen, in dessen Rahmen sie ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Verwaltungshochschule Speyer absolvierte.

 

 

Ingrid C. Schneck hat profunde Sprachkenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch. Ihr gesprochenes und geschriebenes Englisch und Französisch sind durch mehrjährige Aufenthalte in den USA, Großbritannien und Frankreich geprägt. In Englisch hat Ingrid C. Schneck darüber hinaus u.a. das Erste Staatsexamen für Lehrämter (BK) erfolgreich abgelegt.


Rechtsanwältin Ingrid C. Schneck
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